Schulordnung

Aufenthalt im Schulhaus der VS Poggersdorf

Allgemeines

Die Benützung des Schulgebäudes und der Liegenschaft ist nur zum Zwecke des Schulbetriebes, des Besuches des Schülerhorts und den Sportvereinen im Turnsaal gestattet. Vorsprachen in der Direktion mit Termin und bei den Lehrkräften nur außerhalb der Unterrichtszeit mit vereinbartem Termin möglich.

Sonstige Benutzungen (Vereine, etc) brauchen die schriftliche Zustimmung des Schulerhalters – d. h. der Gemeinde.
 

Betreuung und Unterricht


Sonderbestimmung für die Hortbetreuung

Nach Schulunterrichtsschluss sind unverzüglich die Horträume aufzusuchen. Ein Aufenthalt ist 15 Minuten nach Unterrichtsschluss nur mehr im Parterre gestattet. Nachmittags ist den Eltern der Zutritt des Gebäudes gestattet, um ihre Kinder von den Hortgruppen abzuholen.

Ordnung im Schulhaus

 

Das sagt der Gesetzgeber